Hansa Immobilien. Klar bewertet. Persönlich begleitet.Sprechen wir miteinander: +49 2734 2847-112

Tippgeber bei Hansa Immobilien

Ein guter Hinweis.
Eine faire Vergütung.

Sie kennen einen Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen möchte? Sprechen Sie zuerst mit uns über eine schriftliche Tippgebervereinbarung. Hansa übernimmt danach die Gespräche und den Verkauf.

KI-generiert

Was Ihr Tipp wert sein kann

0,5 % des beurkundeten Kaufpreises.

Das ist der Standardsatz, den wir für einen qualifizierten Eigentümertipp individuell schriftlich vereinbaren. Ein Verkauf für 500.000 € bedeutet bei diesem Satz eine Tippgebervergütung von 2.500 €.

Einfamilienhaus350.000 €

1.750 € Vergütung

Eigentumswohnung250.000 €

1.250 € Vergütung

Mehrfamilienhaus800.000 €

4.000 € Vergütung

Die Kaufpreise dienen allein der Berechnung. Maßgeblich sind der tatsächlich beurkundete Kaufpreis und die für den konkreten Tipp zuvor schriftlich getroffene Vereinbarung.

Sie geben uns mehrere Tipps?

Ab Ihrem zweiten von Hansa bestätigten, qualifizierten Tipp vereinbaren wir für den jeweiligen Tipp eine höhere Vergütung individuell und schriftlich, bevor Sie uns Eigentümerdaten übermitteln. Es gibt keine automatische Erhöhung ohne diese Vereinbarung. Bei regelmäßigen Tipps klären wir vorab mit Ihnen, welche gewerberechtlichen Voraussetzungen für Ihre konkrete Tätigkeit gelten.

Der Ablauf

Erst vereinbaren. Dann empfehlen.

  1. 01 · Kontakt aufnehmen

    Schreiben Sie uns zunächst nur, dass Sie Tippgeber werden möchten. Nennen Sie noch keinen Namen, keine Kontaktdaten und keine Unterlagen eines Eigentümers.

  2. 02 · Schriftlich vereinbaren

    Wir prüfen die grundsätzliche Eignung und halten Vergütung und Voraussetzungen für den konkreten Tipp in einer von beiden Seiten unterschriebenen Vereinbarung fest.

  3. 03 · Tipp weitergeben

    Erst danach stellen Sie mit Einverständnis des Eigentümers den Kontakt her. Der Tipp muss Hansa neu sein. Die weitere Beratung, Vermarktung und Verhandlung übernimmt Hansa.

  4. 04 · Verkauf und Auszahlung

    Kommt infolge des Tipps ein Maklerauftrag und anschließend ein notarieller Kaufvertrag zustande, prüfen wir den Anspruch nach der Vereinbarung. Die Auszahlung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf die Hansa-Maklerrechnung aus diesem Verkauf.

Klare Voraussetzungen

Wann entsteht ein Anspruch?

Eine Nachricht oder ein Tipp allein begründet keinen Provisionsanspruch. Grundlage ist ausschließlich die vor Weitergabe des konkreten Tipps geschlossene schriftliche Tippgebervereinbarung.

Nach Maßgabe dieser Vereinbarung entsteht ein Anspruch erst, wenn Hansa aufgrund des angenommenen Tipps einen Maklerauftrag erhält, der Verkauf durch Hansa zu einem notariell beurkundeten Kaufvertrag führt und Hansa daraus einen Provisionsanspruch erwirbt. Fällig wird die Tippgebervergütung erst nach vollständiger Bezahlung der zugehörigen Hansa-Maklerrechnung.

Was ist ein geeigneter Tipp?

  • Der Eigentümer erwägt tatsächlich einen Verkauf und ist mit der Kontaktweitergabe einverstanden.
  • Der Kontakt beziehungsweise die Verkaufsgelegenheit ist Hansa noch nicht bekannt und wurde noch nicht anderweitig an Hansa herangetragen.
  • Sie stellen lediglich den Kontakt her; Besichtigungen, Preisgespräche und Vertragsverhandlungen übernimmt Hansa.
  • Hansa bestätigt die Annahme des Tipps. Mehrere Tipps zu derselben Immobilie werden nicht mehrfach vergütet.

Der erste Schritt

Vereinbarung per E-Mail anfragen.

Der Knopf öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einer Nachricht an el.martin@hansa-immobilien.nrw. Auf dieser Seite gibt es keine Eingabefelder und keinen Versand von Kontaktangaben an den Webserver. Ihre E-Mail wird erst beim Absenden durch Ihr eigenes E-Mail-Programm verschickt.

Bitte zunächst keine personenbezogenen Daten des Eigentümers mitschicken. Wir klären zuerst die schriftliche Vereinbarung und den sicheren Weg der Kontaktweitergabe.

Falls sich kein E-Mail-Programm öffnet, schreiben Sie direkt an el.martin@hansa-immobilien.nrw mit dem Betreff „Tippgebervereinbarung anfragen“.

Häufige Fragen

Kostet die Anfrage etwas?

Nein. Sie fragen zunächst nur die Bedingungen einer möglichen Zusammenarbeit an.

Wann wird gezahlt?

Nach den Voraussetzungen der schriftlichen Vereinbarung und erst nach vollständiger Bezahlung der zugehörigen Hansa-Maklerrechnung.

Kann ich mehrmals einen Tipp geben?

Ja. Ab dem zweiten bestätigten, qualifizierten Tipp vereinbaren wir eine höhere Vergütung für den neuen Tipp individuell und schriftlich.