So setzt sich die erste Rate zusammen
Für eine vereinfachte monatliche Rechnung wird die anfängliche Jahresrate aus Darlehensbetrag mal der Summe von Sollzins und anfänglichem Tilgungssatz berechnet. Anschließend wird durch zwölf geteilt. Bei 300.000 Euro Darlehen, 3,5 Prozent Sollzins und 2 Prozent anfänglicher Tilgung ergibt sich eine Monatsrate von 1.375 Euro. Das ist ein Rechenbeispiel und kein aktuelles Finanzierungsangebot.
Im ersten Monat entfallen bei monatlicher Verzinsung 875 Euro auf Zinsen und 500 Euro auf Tilgung. Danach ist die Restschuld kleiner. Bei unveränderter Rate sinkt daher im nächsten Monat der Zinsanteil etwas, während der Tilgungsanteil steigt. Vertragsdetails, Rundungen und Zahlungszeitpunkte können eine Bankrechnung von einem vereinfachten Modell unterscheiden.
Warum zwei Prozent Tilgung nicht einfach fünfzig Jahre bedeuten
Die Rechnung 100 geteilt durch zwei ignoriert die wachsenden Tilgungsanteile innerhalb der Annuität. Bei gleichbleibender Rate fließt im Zeitverlauf mehr Geld in die Rückzahlung. Die tatsächliche Laufzeit hängt unter anderem von Zins, Rate, Sondertilgungen und späteren Konditionen ab. Eine anfängliche Prozentzahl allein beschreibt sie deshalb nicht vollständig.
Ein niedrigerer Zinssatz bei gleicher anfänglicher Tilgung kann zugleich zu einer niedrigeren vereinbarten Rate führen. Der langsamere Anstieg des Tilgungsanteils verändert dann die Laufzeit. Vergleichen Sie deshalb nicht nur Zinssätze, sondern auch absolute Raten und die Restschuld nach einem festen Zeitraum. Erst damit werden Angebote sinnvoll vergleichbar.
Restschuld am Ende der Zinsbindung
Die Sollzinsbindung legt fest, wie lange der vereinbarte Zinssatz gilt. Sie ist nicht automatisch die vollständige Darlehenslaufzeit. Bleibt danach eine Restschuld, muss diese aus eigenen Mitteln zurückgezahlt oder weiterfinanziert werden. Welche Belastung dann entsteht, hängt von der Restschuld und den künftigen Konditionen ab.
Der Rechner bildet die monatlichen Zins- und Tilgungsanteile während der eingegebenen Bindung ab. Zusätzlich zeigt er eine vereinfachte neue Monatsrate aus der Restschuld und einem von Ihnen gewählten Anschlusszins samt neuer anfänglicher Tilgung. Der Anschlusszins ist eine Szenarioannahme. Er wird weder prognostiziert noch aus einem heutigen Marktpreis abgeleitet.
Sondertilgung und Flexibilität mitdenken
Zusätzliche Rückzahlungen können die Restschuld senken, müssen aber zum Vertrag passen. Prüfen Sie Höhe, Termine und Bedingungen vereinbarter Sondertilgungsrechte. Eine freiwillige zusätzliche Zahlung sollte außerdem nicht die gesamte verfügbare Reserve aufbrauchen. Weniger Schulden und ausreichend liquide Mittel sind zwei Ziele, die gemeinsam abgewogen werden müssen.
Unser Basisrechner berücksichtigt keine Sondertilgungen, Gebühren, Auszahlung in Teilbeträgen oder Veränderungen der Rate während der Bindung. Für einen konkreten Vertrag ist daher der Tilgungsplan des Kreditgebers maßgeblich. Die vereinfachte Rechnung eignet sich vor allem, um die Wirkung von Zins, Tilgung und Bindungsdauer sichtbar zu machen.
Welche Variante passt zu Ihrem Haushalt?
Eine höhere Tilgung reduziert die Restschuld schneller, verlangt aber eine höhere laufende Zahlung. Eine längere Zinsbindung schafft Planungssicherheit für diesen Zeitraum, kann andere Konditionen haben und muss zu Ihren Plänen passen. Die richtige Entscheidung entsteht nicht aus einer einzelnen günstigen Kennzahl.
Rechnen Sie zuerst mit einer Rate, die Ihre Haushaltsrechnung unter realistischen Bedingungen trägt. Vergleichen Sie anschließend mehrere Tilgungs- und Zinsannahmen. Achten Sie dabei besonders auf die Zeitpunkte, an denen Einkommen oder Wohnbedarf voraussichtlich wechseln. Das Ergebnis sollte sowohl heute als auch in der Anschlussphase verständlich und tragfähig sein.
Was bedeuten die Zahlen für Sie?
Vergleichen Sie Ihre eigenen Annahmen und halten Sie offene Fragen für das persönliche Gespräch fest.
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