Hansa Immobilien. Klar bewertet. Persönlich begleitet.Sprechen wir miteinander: +49 2734 2847-112

Lexikon A–Z

Immobilienbegriffe verständlich erklärt.

Gesetzliche Begriffe, übliche Bankbegriffe und Rechengrößen klar auseinanderhalten. Zu jeder Erklärung finden Sie eine Einordnung und einen passenden Leitfaden.

Rechenbegriff

Anfängliche Tilgung

Auf den Ausgangsbetrag bezogener Tilgungssatz zu Beginn eines Darlehens. Er ist nicht gleichbedeutend mit einer über alle Jahre konstanten Tilgungssumme.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Rechenbegriff

Anleiherendite

Verzinsung unter Berücksichtigung von Kurs, Zahlungen und Laufzeit nach der jeweiligen Berechnung. Bei unveränderten Zahlungen bewegen sich Kurs und Rendite gegenläufig.Ausführlich erklärt
Quelle: Deutsche Bundesbank – Zinssätze und Renditen
Rechenbegriff

Annuität

Regelmäßige Gesamtzahlung aus Zins und Tilgung. Im üblichen Annuitätenmodell bleibt die Rate konstant, während sich ihre beiden Bestandteile verschieben.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Praxisbegriff

Anschlussfinanzierung

Finanzierung einer nach dem bisherigen Zinsbindungszeitraum verbleibenden Schuld. Die künftigen Konditionen müssen gesondert betrachtet werden.Ausführlich erklärt
Quelle: § 489 BGB – Kündigungsrechte
Rechenbegriff

Beleihungsauslauf

Hier: Summe der berücksichtigten besicherten Darlehen geteilt durch den Beleihungswert. Bankseitige Abgrenzungen und Rangstellen müssen im Einzelfall geklärt werden.Ausführlich erklärt
Quelle: § 16 PfandBG – Beleihungswertermittlung
Kontextabhängiger Begriff

Beleihungsgrenze

Eine zweckbezogene Grenze für die Berücksichtigung einer Sicherheit. Die 60-Prozent-Regel in § 14 PfandBG betrifft die Pfandbriefdeckung und ist keine allgemeine Höchstfinanzierung für Immobilienkäufer.Ausführlich erklärt
Quelle: § 14 PfandBG – Deckungsgrenze
Gesetzlich geregelt

Beleihungswert

Vorsichtig und langfristig bestimmter Sicherheitenwert im Anwendungsbereich des Pfandbriefrechts. Spekulative Elemente bleiben außen vor; der entsprechende Marktwert darf nicht überschritten werden.Ausführlich erklärt
Quelle: § 16 PfandBG – Beleihungswertermittlung
Vertragsbegriff

Bereitstellungszinsen

Vertraglich vereinbarte Zinsen auf bereitgestellte, noch nicht abgerufene Kreditmittel nach einer gegebenenfalls vereinbarten freien Zeit. Bedingungen unterscheiden sich je Vertrag.Ausführlich erklärt
Quelle: § 16 PAngV – Effektiver Jahreszins
Praxisbegriff

Bonität

Einschätzung der Kreditwürdigkeit. Dazu gehören Rückzahlungsfähigkeit und weitere relevante wirtschaftliche Umstände; die Bank prüft die konkrete Konstellation.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Rechenbegriff

Bruttomietrendite

Hier: jährliche Nettokaltmiete geteilt durch Kaufpreis, mal 100. Kosten, Finanzierung und Steuern fehlen in dieser Kennzahl.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Rechenbegriff

Cashflow

Zahlungsüberschuss oder Fehlbetrag innerhalb eines Zeitraums. Entscheidend ist die Abgrenzung: vor oder nach Finanzierung, Steuern und Investitionen.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Gesetzlich geregelt

Effektiver Jahreszins

Nach den gesetzlichen Vorgaben ermittelter jährlicher Prozentsatz der Kreditkosten. Für den Angebotsvergleich sind außerdem identische Beträge, Laufzeiten und Annahmen wichtig.Ausführlich erklärt
Quelle: § 16 PAngV – Effektiver Jahreszins
Praxisbegriff

Eigenkapital

Eigene Mittel, die tatsächlich für den Erwerb eingesetzt werden. Verfügbarkeit, Nachweise und verbleibende Reserve sind separat zu prüfen. Ein zusätzliches Darlehen ist kein schuldenfreies Eigenmittel.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
WEG-Praxisbegriff

Erhaltungsrücklage

Für künftige Erhaltungsaufgaben vorgesehenes Gemeinschaftsvermögen einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Es ist kein frei verfügbares persönliches Guthaben eines einzelnen Eigentümers.Ausführlich erklärt
Quelle: § 28 WEG – Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
Sammelbegriff

Erwerbsnebenkosten

Zusätzliche Kosten neben dem Kaufpreis, beispielsweise Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklervergütung. Welche Beträge anfallen, hängt vom Vorgang ab.Ausführlich erklärt
Quelle: § 656c BGB – Maklerlohn bei Tätigkeit für beide Parteien
Marktbegriff

Euro-Bund-Future

Standardisierter Terminkontrakt auf langfristige deutsche Bundesanleihen. Er ist ein Kapitalmarktinstrument und kein direkt ablesbarer persönlicher Bauzinssatz.Ausführlich erklärt
Quelle: Deutsche Finanzagentur – Terminmarkt
Gesetzlich geregelt

Grundschuld

Grundbuchliches Recht, aus dem Grundstück die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zu verlangen. Ihre Sicherungsfunktion für ein Darlehen wird durch weitere Vereinbarungen konkretisiert.Ausführlich erklärt
Quelle: § 1191 BGB – Grundschuld
Praxisbegriff

Hausgeld

Übliche Bezeichnung für Zahlungen von Wohnungseigentümern auf Grundlage der gemeinschaftlichen Wirtschaftsplanung. Die enthaltenen Positionen müssen für die eigene Rechnung aufgeschlüsselt werden.Ausführlich erklärt
Quelle: § 28 WEG – Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
Praxisbegriff

Haushaltsrechnung

Gegenüberstellung verlässlicher Einnahmen und realistischer Ausgaben eines Haushalts. Sie zeigt den Spielraum für neue Verpflichtungen und Reserven.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Praxisbegriff

Kapitaldienst

Zins- und Tilgungszahlungen zur Bedienung eines Darlehens im betrachteten Zeitraum. Für die Liquidität zählen beide Bestandteile.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Rechenbegriff

Kapitaldienstdeckungsgrad (DSCR)

Verhältnis eines eindeutig abgegrenzten verfügbaren Zahlungsüberschusses zum Kapitaldienst desselben Zeitraums. Ein Wert von 1 bedeutet rechnerische Deckung ohne zusätzlichen Puffer in dieser Abgrenzung.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Praxisbegriff

Kapitaldienstfähigkeit

Fähigkeit, fällige Zinsen und Tilgungen aus den verfügbaren Mitteln zu tragen. Objektwert und laufende Zahlungsfähigkeit werden getrennt beurteilt.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Praxisbegriff

Kaufpreis

Zwischen den Parteien vereinbarter Preis. Er ist weder automatisch der Verkehrswert noch der Beleihungswert und enthält nicht automatisch sämtliche Erwerbsnebenkosten.Ausführlich erklärt
Quelle: § 194 BauGB – Verkehrswert
Statistikbegriff

Korrelation

Statistisches Maß für das gemeinsame Verhalten von Datenreihen. Zeitraum, Datenqualität und Transformation beeinflussen das Ergebnis; Korrelation beweist keine Ursache.Ausführlich erklärt
Quelle: Deutsche Bundesbank – Zinssätze und Renditen
Gesetzlich geregelt

Kreditwürdigkeitsprüfung

Prüfung durch den Darlehensgeber. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind insbesondere ausreichende Informationen zu Einkommen, Ausgaben und weiteren finanziellen Umständen zu berücksichtigen.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Marktbegriff

Kupon

Vertragliche Zinszahlung einer Anleihe, bezogen auf ihren Nennwert. Der Kupon ist nicht dasselbe wie die Rendite beim Kauf zu einem abweichenden Kurs.Ausführlich erklärt
Quelle: Deutsche Finanzagentur – Terminmarkt
Praxisbegriff

Liquidität

Zahlungsmittel, die rechtzeitig für fällige Ausgaben verfügbar sind. Ein hoher Immobilienwert bedeutet nicht automatisch, dass eine Rechnung heute bezahlt werden kann.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Rechenbegriff

Loan-to-Value (LTV)

Verhältnis einer abgegrenzten Kreditsumme zu einem benannten Immobilienwert. Ohne Angabe des Nenners – etwa Kaufpreis oder Marktwert – sind Prozentwerte nicht zuverlässig vergleichbar.Ausführlich erklärt
Quelle: § 16 PfandBG – Beleihungswertermittlung
Praxisbegriff

Nettokaltmiete

Miete ohne Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen beziehungsweise entsprechende Umlagen. Sie ist noch kein freier Überschuss des Eigentümers.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Rechenbegriff

Nettoverkaufserlös

Hier: Verkaufspreis abzüglich Verkäuferkosten, abzulösender Schulden und eingegebener weiterer Belastungen. Die genaue Abgrenzung muss angegeben werden.Ausführlich erklärt
Quelle: § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
Praxisbegriff

Nicht umlagefähige Kosten

Kosten, die in der konkreten Konstellation beim Eigentümer verbleiben. Die Abgrenzung ist rechtlich und vertraglich zu prüfen; nicht jede Hausgeldposition kann an Mieter weitergegeben werden.Ausführlich erklärt
Quelle: § 28 WEG – Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
Wirtschaftsbegriff

Opportunitätskosten

Wirtschaftlicher Vergleich mit einer entgangenen Alternative. Eine angenommene alternative Rendite ist unsicher und muss hinsichtlich Risiko, Steuern und Verfügbarkeit vergleichbar sein.Ausführlich erklärt
Quelle: Deutsche Bundesbank – Zinssätze und Renditen
Gesetzlich geregelt

Privates Veräußerungsgeschäft

Steuerrechtlicher Tatbestand nach § 23 EStG. Bei Grundstücken sind unter anderem Anschaffungszeitpunkt, Zeitraum, Nutzung und gesetzliche Ausnahmen zu prüfen.Ausführlich erklärt
Quelle: § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
Praxisbegriff

Restschuld

Zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlter Darlehensbetrag. Sie ist vom Nennbetrag einer eingetragenen Grundschuld zu unterscheiden.Ausführlich erklärt
Quelle: § 1191 BGB – Grundschuld
Finanzierungsbegriff

Sollzins

Vertraglicher Zinssatz für die Verzinsung der Darlehensschuld. Er beschreibt nicht allein sämtliche Kosten eines Kredits.Ausführlich erklärt
Quelle: § 16 PAngV – Effektiver Jahreszins
Finanzierungsbegriff

Sollzinsbindung

Zeitraum, für den der Sollzinssatz vereinbart feststeht. Die Darlehenslaufzeit kann darüber hinausgehen.Ausführlich erklärt
Quelle: § 489 BGB – Kündigungsrechte
Vertragsbegriff

Sondertilgung

Zusätzliche Rückzahlung außerhalb der regulären Rate nach den geltenden Vertragsbedingungen. Umfang und Termine sind vorab zu prüfen.Ausführlich erklärt
Quelle: § 489 BGB – Kündigungsrechte
WEG-Praxisbegriff

Sonderumlage

Zusätzliche gemeinschaftlich beschlossene Finanzierung außerhalb der laufenden Vorschüsse. Vor dem Wohnungskauf sind Beschlüsse, Fälligkeit und vertragliche Zuordnung zu prüfen.Ausführlich erklärt
Quelle: § 28 WEG – Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
Umgangssprache

Spekulationsfrist

Umgangssprachlicher Ausdruck für den relevanten Zeitraum privater Veräußerungsgeschäfte. Er ersetzt weder die Prüfung von § 23 EStG noch die Abgrenzung zu Betriebsvermögen.Ausführlich erklärt
Quelle: § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
Planungsbegriff

Stresstest

Szenariorechnung mit ungünstigeren Annahmen, etwa weniger Einkommen, Leerstand oder höheren Anschlusszinsen. Er ist keine Vorhersage, sondern prüft die Belastbarkeit der Planung.Ausführlich erklärt
Quelle: § 505b BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
Gesetzlich definiert

Verkehrswert / Marktwert

Stichtagsbezogener, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbarer Preis unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben nach § 194 BauGB außer Betracht.Ausführlich erklärt
Quelle: § 194 BauGB – Verkehrswert
Gesetzlich geregelt

Vorfälligkeitsentschädigung

Unter bestimmten Voraussetzungen geschuldeter Ausgleich bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung. Anspruch, Ausschlüsse und Höhe hängen von Kreditart, Vertrag und Sachverhalt ab.Ausführlich erklärt
Quelle: § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung

Stand: 29. September 2026. Die Kennzeichnung „Praxisbegriff“ ist keine Behauptung einer gesetzlichen Definition. Die verlinkten Normen und Quellen nennen den jeweiligen fachlichen Kontext.